allle Transporte werden nach gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt
alle Transporte erfolgen grundsätzlich auf Risiko des Auftragsgebers, solange Horsetrans kein grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen
werden kann
die zu tranportierenden Pferde müssen haftpflichtversichert
sein und der übliche Impfschutz muss gegeben sein
keine Transporte ohne Equidenpass / Pferdepass!
Pferde müssen halfterführig sein und den angebundnen
Zustand kennen
Fohlen müssen halfterführig sein
bei Abbruch wegen nicht transportwilliger oder
transportfähiger Pferde werden die Kosten der Leerfahrt
in voller Höhe in Rechnung gestellt
Be- und Entladung wird vom Besitzer oder dessen
Beauftragten vorgenommen
auf Wunsch kann Horsetrans beim Be- und Entladen
behilflich sein, wobei Horsetrans für entstehende
Schäden bei seiner Hilfeleistung nicht haftbar gemacht
werden kann
für alle durch das Pferd entstandenen Schäden haftet die
Tierhaftpflichtversicherung des Besitzers oder der
Tierhalter selbst
für mitgeführtes Zubehör ( Sättel, Zaumzeug usw. ) wird
keine Haftung übernommen
Mitnahme von Personen erfolgt auf eigene Gefahr
für Ausfälle von Transporten auf Grund höherer Gewalt kann Horstrans nicht haftbar gemacht werden
Transportgelder sind grundsätzlich in bar zu bezahlen, spätestens beim Entladen
Überweisungen werden nur im Voraus akzeptiert,
bei Langzeittransporten muß eine Vorauszahlung geleistet werden
Stornobedingungen:
bis 2 Wochen vor Transport kostenfrei
bis 2 Tage vor Transport 50 %, danach 100 %
Gerichtsstand ist Ansbach
HORSETRANS
SERVICE RUND UMS PFERD
Austr. 8
91734 Mitteleschenbach
Ansprechpartner:
Simone Voglberger
Fon +49 (0) 1573 - 53 14 564
e-mail: info@horsetrans.eu